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AGBs

1. Geltungsbereich


1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Käufe und Bestellungen von Eintrittskarten für die GIN A‘ FAIR c/o Benjamin Kieninger, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

1.2. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 
2. Ticketkauf


2.1 Eintrittskarten dürfen nur erworben werden, wenn der Käufer beabsichtigt, selbst mit diesen Karten die Veranstaltung zu besuchen oder sie in seinem Freundes- oder Verwandtenkreis oder sie in üblichem Rahmen an Geschäftspartner oder sonst nahestehende Kreise zu verschenken oder weiterzugeben.

Der Erwerb der Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs an unbekannte Dritte ist verboten.
Den Besuchern wird empfohlen, Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben (Informationen auf https://www.ginafair.com/stuttgart-2021)


2.2 Die vertraglichen Beziehungen kommen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande, sobald er das Feld „Kaufen“ nach der korrekten Eingabe aller notwendigen Daten auf der jeweiligen Ticket-Verkaufsplattform (u.a. diginights.com) angeklickt hat.


Die Ticketverkaufsplattform sendet im Auftrag des Veranstalters nach Zahlungseingang die bestellten Karten zu. Die Zustellung der Tickets erfolgt dabei per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Für fehlerhafte Eingaben der E-Mail-Adresse übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.


2.3 Zu den Ticketpreisen können weitere Gebühren, Service- oder Versandkosten anfallen. Diese werden dem Kunden vor dem Auslösen der Bestellung angezeigt.


2.4 Das Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Eintrittskarten wird strafrechtlich verfolgt.

3. Rücknahme von Karten, Verlegung des Veranstaltungsortes, Verlegung des Veranstaltungstermins, Absage der Veranstaltung


3.1 Hat der Veranstalter die Kartenbestellung des Kunden im Sinne einer Bestätigung gemäß 2. oder in einer anderen Weise angenommen, ist der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der Karten verpflichtet. Ein Rückgaberecht des Kunden besteht insoweit nicht.
Erworbene Tickets sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, verliert der Kunde seinen Anspruch auf die Tickets und der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.


3.2 Generell behalten die Tickets bei der Verlegung des Veranstaltungsdatums und der Location (Veranstaltungsort) ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Location besteht nicht.


3.3 Bei Verlegung des Datums der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine erworbenen Karten innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Verlegung zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung gegenüber dem Veranstalter.

3.4 Bei Absage der Veranstaltung wird dem Kunden vom Veranstalter unter Vorlage der Tickets und Rechnung bis zu 4 Wochen der Kaufpreis zurückerstattet.

3.5 Eine Erstattung ohne Vorlage des Tickets und der Rechnung ist nicht möglich.

3.6 Die Rückerstattung erfolgt, soweit vom Veranstalter unter 3.4. in Aussicht gestellt, über PayPal.

3.7 Im Fall von höherer Gewalt erfolgt keine Rückerstattung. CORONA – Höhere Gewalt?
Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aus Gründen die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen nicht durchgeführt werden können (z.B. aber nicht abschließend Höhere Gewalt, Epidemie, Pandemie, Gründen der Pietät, kurzfristige Erlasse der zuständigen Behörden/Minesterien) beschränkt sich das Recht auf Rückerstattung der Besucher auf den reinen bezahlten Ticketpreis. Weitere Kosten wie Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten werden nicht erstattet.
Mit dem Kauf von Tickets akzeptierst du auch Coronabedingte Tauschtermine.


4. Widerruf und Rückgabe


Alle für die GIN A‘ FAIR gekauften Tickets unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz gemäß §312b BGB, da es sich um Freizeitveranstaltungen handelt. Dies hat zur Folge, dass für diese Messen kein Widerruf- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Tickets nach 2. verpflichtet damit den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.


5. Einlass des Besuchers


5.1 Der Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der Besucher die Bedingungen der jeweils geltenden Hausordnung erfüllt.

5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.


5.3 Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.


5.4 Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung der jeweils geltenden Hausordnung am Einlass ein.


5.5 Der Veranstalter kann Einlasszeiten verändern, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.

​

5.6 Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn

  • der Besucher keine gültige Eintrittskarte besitzt,

  • der Besucher die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,

  • der Besucher eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,

  • der Besucher erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,

  • der Besucher Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 6) bei sich führt,

  • gegen den Besucher ein Hausverbot besteht,

  • der Besucher erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,

  • der Besucher im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder

  • im Übrigen der Besucher erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen.

 

In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.



6. Aufenthalt des Besuchers auf dem Veranstaltungsgelände


6.1 Der Besucher hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.


6.2 Bei Verlust von Wertmarken, Pfandmarken oder der Eintrittskarte werden diese nicht ersetzt.


6.3 Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.


6.4 Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.


6.5 Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.


6.6 Es ist dem Besucher verboten,
 

den Veranstaltungsablauf zu stören,

strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,

andere Besucher zu gefährden,

Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,

Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,

Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen,

Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,

das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,

Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,

menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,

links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),

ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen.

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen,

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz verboten),

​


Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.


7. Foto-¬ und Videoaufnahmen


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild-¬ und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte oder akkreditierte Personen erstellt werden. Mit der Bestellung von Eintrittskarten oder der Teilnahme aufgrund einer kostenfreien Einladung erklärt der Besucher sein Einverständnis zu Bild-¬ und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter und auf unseren Webseiten sowie in den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.


8. Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. WO (Ort der Veranstaltung oder Sitz Benjamin Kieninger / Nürtingen?



Stand 30.11.2020
 

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